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   BGH, 08.04.2021 - VI ZR 348/20   

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https://dejure.org/2021,9558
BGH, 08.04.2021 - VI ZR 348/20 (https://dejure.org/2021,9558)
BGH, Entscheidung vom 08.04.2021 - VI ZR 348/20 (https://dejure.org/2021,9558)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2021 - VI ZR 348/20 (https://dejure.org/2021,9558)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 36 Abs 2 GKG, § 36 Abs 3 GKG, § 66 Abs 1 GKG, Nr 1242 GKVerz
    Gerichtskosten: Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen einen von mehreren Beklagten

  • IWW

    § 66 GKG, § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 GKG, Anlage 1 zum GKG, § 36 Abs. 2, 3 GKG, Anlage 1 des GKG, § 66 Abs. 8 Satz 1 GKG

  • Wolters Kluwer

    Klage gegen die in Ansatz gebrachten Gerichtsgebühren in einem Verfahren wegen Schadensersatzes wegen fehlerhafter Behandlung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Klage gegen die in Ansatz gebrachten Gerichtsgebühren in einem Verfahren wegen Schadensersatzes wegen fehlerhafter Behandlung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nur gegen einen Gesamtschuldner abgewiesene Klage - und die Gerichtskosten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.11.2015 - II ZR 384/13

    Gerichtskosten im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Teilweise

    Auszug aus BGH, 08.04.2021 - VI ZR 348/20
    Wird der Beschwerde teilweise stattgegeben und wird sie teilweise zurückgewiesen, bemisst sich der Wert des Beschwerdegegenstands für die Gebühr nach Nr. 1242 KV der Anlage 1 zum GKG nach dem Wert des erfolglosen Teils der Beschwerde (BGH, Beschluss vom 25. November 2015 - II ZR 384/13, NJW-RR 2016, 189 mwN; Binz/Dörndorfer/Zimmermann-Zimmermann, GKG, 5. Aufl., KV 1242 Rn. 2).

    Bei einer solchen Aufspaltung des Verfahrens ist es möglich, dass insgesamt höhere Kosten entstehen als bei einem einheitlichen Erfolg der Nichtzulassungsbeschwerde oder ihrer Zurückweisung im Ganzen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2015 - II ZR 384/13, NJW-RR 2016, 189 mwN).

    Der durch die Aufspaltung des Verfahrens entstehende Mehraufwand rechtfertigt jedoch den gesetzlich vorgesehenen gesonderten Gebührenansatz (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. November 2015 - II ZR 384/13, NJW-RR 2016, 189 und vom 28. September 2006 - VII ZR 166/05, NJW-RR 2007, 419, 420 Rn. 10).

  • BGH, 28.09.2006 - VII ZR 166/05

    Kostenrechtliche Folgen teilweiser Zulassung der Revision bei Zurücknahme der

    Auszug aus BGH, 08.04.2021 - VI ZR 348/20
    Der Teil des Beschwerdeverfahrens über die Nichtzulassung der Revision, der durch Zurückweisung abgeschlossen ist, bildet mit der Beschwerde im Übrigen keine Einheit mehr, mit der Folge, dass Gebühren im Prozessrechtsverhältnis zu jedem Beklagten gesondert anfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - VII ZR 166/05, NJW-RR 2007, 418).

    Der durch die Aufspaltung des Verfahrens entstehende Mehraufwand rechtfertigt jedoch den gesetzlich vorgesehenen gesonderten Gebührenansatz (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. November 2015 - II ZR 384/13, NJW-RR 2016, 189 und vom 28. September 2006 - VII ZR 166/05, NJW-RR 2007, 419, 420 Rn. 10).

  • OLG Oldenburg, 29.03.2006 - 9 W 6/06

    Ausschluss auch des Vollstreckungsschuldners mit liquiden Einwendungen gegen den

    Auszug aus BGH, 08.04.2021 - VI ZR 348/20
    Der Teil des Beschwerdeverfahrens über die Nichtzulassung der Revision, der durch Zurückweisung abgeschlossen ist, bildet mit der Beschwerde im Übrigen keine Einheit mehr, mit der Folge, dass Gebühren im Prozessrechtsverhältnis zu jedem Beklagten gesondert anfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - VII ZR 166/05, NJW-RR 2007, 418).
  • BGH, 12.12.2017 - II ZB 25/16

    Statthaftigkeit der Erinnerung gegen die inhaltliche Richtigkeit der dem

    Auszug aus BGH, 08.04.2021 - VI ZR 348/20
    Über die Erinnerung entscheidet gemäß § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 GKG der Einzelrichter (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - II ZB 25/16, NJOZ 2019, 448 Rn. 6 mwN).
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